Arbeitsrecht

 
Das Arbeitsrecht regelt die Vertragsverhältnisse, insbesondere das Arbeitsvertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnend von der Einstellung bis hin zur Beendigung.

Eine Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen, wie das BGB, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz umfasst das Arbeitsrecht. In einer Vielzahl von Fällen tangiert das Arbeitsrecht gleichzeitig auch das Sozialrecht.

Wir vertreten Unternehmen ebenso wie Privatpersonen im Arbeitsrechtsprozeß. Darüber hinaus beraten wir Betriebsräte im kollektiven Arbeitsrecht bei der Gestaltung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen.