Was wir ablehnen


Als Spezialisten sind wir nicht allumfassend tätig, sondern lehnen einige Rechtsgebiete aus fachlichen Gründen ab, insbesondere:

  • Strafverteidigungen wegen schwerer Verbrechen (z.B. Mord, Raub, Vergewaltigungen)
  • Verwaltungsrecht außerhalb des Baurechts
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Verfassungsrecht

Folgende Streitfälle bearbeiten wir ebenfalls nicht:

  • Wegerechtliche Streitigkeiten
  • Filesharing-Abmahnungen
  • Fälle im Umfeld von EBAY