Gesellschaftsrecht


 

Wir beraten Klein- und Mittelständische Unternehmer im Gesellschaftsrecht. Darunter fallen Existenzgründungsberatungen, wo aus Haftungsgründen eine Kapitalgesellschaft gewählt wird, ebenso wie Gesellschaftsverträge mit mehreren Gesellschaftern.

In Frage kommen neben der klassischen GmbH für neue Unternehmen auch die neue UG (Unternehmergesellschaft) - manchmal auch Mini-GmbH genannt als Alternative zur englischen Limited (Ltd). Bei Grundstücksbesitzgesellschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) immer noch üblich und verbreitet.

Bei der Vertragsgestaltung können wir auf unsere Erfahrungen aus erfolgreich begleiteten Gesellschaften zurückgreifen. Da in Sachsen kein Anwaltsnotariat besteht, sondern nur spezielle Notare zugelassen sind, arbeiten wir eng mit qualifizierten lokalen Notaren zusammen.

Ziel bei der Vertragsgestaltung ist es nicht nur, einen Vertrag zur Vorlage beim Handelsregister oder Finanzamt zu erstellen, sondern auch die Lebensfähigkeit der Gesellschaft langfristig zu sichern, die Interessen und Bedürfnisse der Gesellschafter sinnvoll abzubilden, unnötigen Streit durch klare Regelungen zu vermeiden und bereits von Anfang an eventuellen Haftungsfallen im Insolvenzfall entgegenzutreten.

Bei Bedarf erarbeiten wir Strategieen, wie eine bestehende Gesellschaft umgebaut oder aufgelöst werden kann. Wir vertreten Gesellschafter bzw. Geschäftsführer auch bei streitigen Auseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich z.B. zu Fragen des Wettbewerbsverbots, gesellschaftswidrigen Verhaltens, Abfindungen oder Ausscheiden aus dem Amt oder der Gesellschaft.